15 häufige Fehler bei Gewinnspielen im Internet
Donnerstag, 05.11.2009Verlosungen, Gewinnspiele und Preisauschreiben können auch im Internet ein gut funktionierendes Instrument für Ihr Marketing sein – wenn sie richtig eingesetzt werden und Sie die rechtlichen Stolperfallen vermeiden.
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Und nicht jeder Fehler ist offensichtlich. Im Rechtsdschungel lauert so manche unsichtbare Gefahr und man läuft schnell Gefahr, wettbewerbswidirg zu handeln und sich Abmahnungen von der Konkurrenz oder den Wettbewerbszentralen einzuhandeln.
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Auf t3n.yeebase.com ist dazu ein lesenswerter Fachartikel mit den 15 wichtigsten Stolperfallen erschienen. Wir haben hier die Kernaussagen für Sie zusammengefasst:
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Verwechseln Sie nicht Glücksspiel und Gewinnspiel. Während das Gewinnspiel jeder veranstalten kann, benötigt man beim Glücksspiel eine staatliche Genehmigung
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Grundsätzlich gilt: Koppeln Sie die Gewinnspielteilnahme nicht an den Erwerb von Waren und Dienstleistungen.
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Gewinnchancen müssen für alle gleich sein, unabhängig vom Erwerb eines Produktes oder einer Dienstleistung.
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Die Teilnahme am Gewinnspiel muss freiwillig erfolgen, ohne psychologischen Zwang.
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Nutzen Sie nicht die Spiellust des Kunden aus, um ihn zum Kauf zu verleiten.
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Die Teilnahmebedingungen müssen klar sein.
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Der Wert der Gewinne muss erkennbar sein.
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Verlosen Sie nur, was Sie auch wirklich verlosen wollen und stellen Sie keine Scheingewinne in Aussicht.
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Vermeiden Sie eine automatische Anmeldung für Ihren Newsletter. Die Teilnahme am Gewinnspiel setzt nicht die Bereitschaft voraus, einen regelmäßigen Newsletter empfangen zu wollen.
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Achten Sie auf den Datenschutz. Wenn Sie die Adressdaten der Gewinner weitergeben möchten, weisen Sie vorher darauf hin und auch darauf, dass der Teilnehmer der Nutzung seiner Daten widersprechend kann.
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Beachten Sie das Gebot der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Erheben Sie nicht mehr Daten, als für die Teilnahme am Gewinnspiel notwendig sind.
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Machen Sie die Teilnahme an Ihrem Gewinnspiel nicht von der Zustimmung zur Werbung abhängig. Das kann als psychologischer Druck ausgelegt werden.
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Wenn Sie die Namen der Gewinner, in voller Länge, veröffentlichen wollen, holen Sie sich vorher die Zustimmung.
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Nutzen Sie niemals die Unerfahrenheit von Kindern aus. Richtet sich Ihr Gewinnspiel speziell an jüngeres Publikum, achten Sie darauf die richtige Aufklärung im Vorfeld zu leisten.
- „Der Rechtsweg ist ausgeschlossen“ bedeutet: Gewinne sind grundsätzlich nicht einklagbar. Aber es gibt auch Ausnahmen dieser Regel. Wer Gewinne vortäuscht oder Daten missbraucht kann neben Abmahnungen, Bußgeldern und Strafverfahren auch zu Schadensersatz an die Teilnehmer verpfichtet werden.
Im Blogartikel auf T3N werden die genannten Punkte jeweils ausführlicher beleuchtet.
Der Autor des Beitrags, Rechtsanwalt Dramburg aus Berlin, ist spezialisiert auf Internetrecht und berät Sie gerne zu diesem Thema oder anderen Rechtsproblemen des Online Business.


















