Rechtliche Aspekte des SEM
Montag, 03.05.201083% der Menschen in Deutschland nutzen laut der Onlinestudie von ARD und ZDF mindestens einmal in der Woche Suchmaschinen im Social Web. Das Potential, dort mögliche Kunden zu erreichen und für ein Produkt oder eine Dienstleistung zu gewinnen, ist riesig. Deswegen setzen viele Unternehmen auf Suchmaschinen-Marketing (SEM).
Doch wie benutzt man diese Form der Werbung effektiv und – vor allem – rechtlich korrekt?
Dr. Martin Schirmbacher, Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Partner von HÄRTING Rechtsanwälte, hat dazu eine lesenwerte Präsentation mit den DO’S and DONT’S der Suchmaschinenwerbung zusammengestellt, welche wir Ihnen hier gerne stichwortartig vorstellen möchten.
Suchmaschinen-Marketing (SEM)
Zulässig ist:
-
Die Nutzung von fremden Marken als Keyword:
- wenn die Anzeige keine Verbindung zur Marke aufweist und ein eigener Brand in der Anzeige hervorgehoben wird
Unzulässig ist:
-
Die Nutzung von fremden Marken als Keyword:
- wenn ein (unzutreffender) Eindruck entsteht, der Werbende stehe inVerbindung mit dem Markeninhaber
- wenn Fake-URLs verwendet werden
-
Die Nutzung von fremden Marken im Anzeigentext:
- wennMarkenrechtsverstöße vorliegen. (Verwendung fremder Marken im Anzeigentext – Herkunftsverwirrung)
- Wettbewerbsverstöße voliegen. (Irreführung, vergleichende Werbung)
Suchmaschinenoptimierung (SEO)
Zulässig ist:
- Die Nutzung von Gattungsbegriffen in Metatags
Unzulässig ist:
- Nutzen fremder Marken als Metatags
- Nutzen fremder Namen als Metatags
- Verwendung fremder Marken in Snippets
- Nutzung von Hidden Content



















schreibt am 03.05.2010:
[...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von bins und creazwo, bins erwähnt. bins sagte: Rechtliche Aspekte des Suchmaschinen-Marketings (SEM …: 83 % der Menschen in Deutschland nutzen laut der Onlines… http://bit.ly/dzGicn [...]
schreibt am 03.05.2010:
Danke für die übersichtliche Zusammenstellung der verschiedenen Fälle. Beim Gestalten der Anzeige hat Google bereits ein “Frühwarnsystem” eingerichtet: Bei der Verwendung eines Markennamen im Anzeigentext wird man freundlich auf den Fehler hingewiesen!