Rechtliche Aspekte des SEM

Montag, 03.05.2010

83% der Menschen in Deutschland nutzen laut der Onlinestudie von ARD und ZDF mindestens einmal in der Woche Suchmaschinen im Social Web. Das Potential, dort mögliche Kunden zu erreichen und für ein Produkt oder eine Dienstleistung zu gewinnen, ist riesig. Deswegen setzen viele Unternehmen auf Suchmaschinen-Marketing (SEM).


Doch wie benutzt man diese Form der Werbung  effektiv und – vor allem – rechtlich korrekt?


Dr. Martin Schirmbacher,  Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Partner von HÄRTING Rechtsanwälte, hat dazu eine lesenwerte Präsentation mit den DO’S and DONT’S der Suchmaschinenwerbung zusammengestellt, welche wir Ihnen hier gerne stichwortartig vorstellen möchten.


Suchmaschinen-Marketing (SEM)

Zulässig ist:

    Die Nutzung von fremden Marken als Keyword:




  • wenn die Anzeige keine Verbindung zur Marke aufweist und ein eigener Brand in der Anzeige hervorgehoben wird


Unzulässig ist:

    Die Nutzung von fremden Marken als Keyword:




  • wenn ein (unzutreffender) Eindruck entsteht, der Werbende stehe inVerbindung mit dem Markeninhaber
  • wenn Fake-URLs verwendet werden


    Die Nutzung von fremden Marken im Anzeigentext:




  • wennMarkenrechtsverstöße vorliegen. (Verwendung fremder Marken im Anzeigentext – Herkunftsverwirrung)
  • Wettbewerbsverstöße voliegen. (Irreführung, vergleichende Werbung)


Suchmaschinenoptimierung (SEO)

Zulässig ist:

  • Die Nutzung von Gattungsbegriffen in Metatags


Unzulässig ist:

  • Nutzen fremder Marken als Metatags
  • Nutzen fremder Namen als Metatags
  • Verwendung fremder Marken in Snippets
  • Nutzung von Hidden Content
Diesen Beitrag bookmarken: Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • MisterWong
  • Facebook
  • Google Bookmarks
  • MySpace
  • YahooMyWeb
  • TwitThis
  • Tausendreporter
  • Bloglines
  • Live-MSN
  • Blogosphere News
  • email
  • del.icio.us
  • Digg
  • Folkd
  • LinkedIn
  • Oneview
  • Technorati
  • Y!GG


2 Antworten zu “Rechtliche Aspekte des SEM”

  1. [...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von bins und creazwo, bins erwähnt. bins sagte: Rechtliche Aspekte des Suchmaschinen-Marketings (SEM …: 83 % der Menschen in Deutschland nutzen laut der Onlines… http://bit.ly/dzGicn [...]

  2. Stefan
    schreibt am 03.05.2010:

    Danke für die übersichtliche Zusammenstellung der verschiedenen Fälle. Beim Gestalten der Anzeige hat Google bereits ein “Frühwarnsystem” eingerichtet: Bei der Verwendung eines Markennamen im Anzeigentext wird man freundlich auf den Fehler hingewiesen!

Diesen Beitrag kommentieren