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Internetrecht: Top 10 Urteile aus 2010

Montag, 24.01.2011

Die rasanten Entwicklungen des Internets bringen ebenso viele Veränderungen des Internetrechts mit sich. Nach hitzigen Diskussionen trafen deutsche Gerichte auch im letzten Jahr wieder zahlreiche Entscheidungen im Internetrecht.

  1. Vorratsdatenspeicherung
    Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem Grundrecht auf Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses (Art. 10 Abs. 1 GG)und der Strafprozeßordnung (StPO) vereinbar sind und erklärte diese somit für nichtig. Allerdings wäre die Vorratsdatenspeicherung nach EU-Richtlinie nicht grundsätzlich rechtswidrig.

  2. Haftung für user-generated content
    Der Bundesgerichtshof entscheidet, dass Portalbetreiber nicht nur eingeschränkt haftungspflichtig sind, sondern die volle Verantwortung für die Inhalte seiner User übernehmen müssen. Begründet wurde diese Entscheidung dadurch, dass Portale sich die User generierten Inhalte zu eigen machen. Diese werden demnach so behandelt, als entstammen sie der eigenen Redaktion.Vorausgegenagen war dieser Entscheidung der Rechtsstreit zwischen marions-kochbuch.de und chefkoch.de.

  3. Google darf fremde Marken in AdWords zulassen
    Google darf in seinem AdWord System die Nutzung fremder Marken zulassen ohne sich der Markenrechtsverletzung schuldig zu machen, so der Beschluss des Europäischen Gerichtshofs. Eine Rechtsverletzung liegt jedoch dann vor, wenn durch die Nutzung des Markennamens die Funktion der Marke wesentlich beeinträchtigt wird.

  4. Zuständigkeiten für Klagen gegen Internetveröffentlichungen
    Der Bundesgerichtshof entschied, dass Klagen wegen Persönlichkeitsbeeinträchtigungen durch international abrufbare Internetinhalte, in den Verantwortungsbereich deutscher Gerichte fallen. Bedingung dafür ist, dass die Inhalte der Artikel deutliche Bezüge zu Deutschland aufweisen.

  5. Thumbnails bei der Googlesuche sind keine Urheberrechtsverletzung
    Die Darstellung stark verkleinerter Ansichten bei der Google Bildersuche verletzt nicht die Urheberrechte, lautet der Beschluss des Bundesgerichtshofs. Lehnt der Urheber beim Upload nicht ab, dass die Bilder von Suchmaschinen angezeigt werden dürfen, so wird diese Unterlassung als Einwilligung gewertet.

  6. Haftung bei Rechtsverletzungen über W-Lan
    Der Bundesgerichtshof verkündete in seinem Urteil, dass Inhaber eines privaten Internetanschlusses die Verantwortung für Rechtsverletzungen übernehmen müssen, wenn dieser geschützte Werke der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt.

  7. Kein Monopol an Videos von Amateurfußballspielen
    Der Bundesgerichtshof wies die Klage eines Württembergischen Fußballverbandes ab und erklärte, dass das Einstellen von Amateurvideos auf diverse Portale wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Dem Kläger wird somit kein Monopol für Amateurvideos zugesprochen.

  8. Veröffentlichung von Fotos eines Wohnhauses im Internet
    Die Veröffentlichung eines Fotos vom Wohnhaus im Internet stellt keinen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar, wenn der Name des Bewohners nicht erkennbar ist. Der Bundesgerichtshof entschied, dass es sich bei Fotos von Wohnhäusern in Verbindung mit Informationen um eine Veröffentlichung zu „eigenen journalistischen-redaktionellen Zwecken“ handelt.

  9. SEO-Maßnahmen
    Der Bundesgerichtshof entschied in seinem Urteil, dass eine Markenrechtsverletzung dann vorliegt, wenn Maßnahmen zur Verbesserung der Suchmaschinenergebnisse so getroffen werden, dass bei der Suche eines Markennamens auf Google, die eigene Website auf Platz zwei gelistet wird.

  10. Setzung eines Hyperlinks unter Umgehung der Sicherheitsmaßnahmen
    Das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung kann durch das Setzen eines Hyperlinks auf ein urheberrechtlich geschütztes Werk verletzt werden, wenn dabei Sicherheitsvorrichtungen umgangen werden, die von einem Berechtigten erstellt wurden. So lautete das Urteil des Bundesgerichtshofs.




    Details der Rechtsprechung finden Sie auf auf dem Blog der Rechtanwaltskanzlei Härting, den Sie sich auch als PDF Datei downloaden können.