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	<title>creazwo &#124; Osnabrück &#124; Internetagentur &#124; Werbeagentur &#124; Profis für Joomla, Typo3, Wordpress, Online-Marketing &#38; Web 2.0 &#187; Internetrecht</title>
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	<description>Marketing Zwei Punkt Null</description>
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		<title>Impressumspflicht bei Twitter-Profilen?</title>
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		<pubDate>Mon, 07 Jun 2010 06:00:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Markus Michels</dc:creator>
				<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Impressum]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Twitter]]></category>
		<category><![CDATA[Web 2.0]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Soweit nichts neues. Dennoch gibt es immer wieder Fallstricke oder rechtlich unklare Fragestellungen im Netz der Netze. Zum Beispiel bei Twitter.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Soweit nichts neues. Dennoch gibt es immer wieder Fallstricke oder rechtlich unklare Fragestellungen im Netz der Netze.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>So beispielsweise bei Twitter, dem aktuellen Shootingstar der <a title="Web 2.0 Tools" href="http://creazwo.de/leistungen/web-2-0">Web 2.0 Welt</a> (dazu an anderer Stelle mehr): Besteht eine Impressumspflicht, wenn man ein eigenes Twitter-Profil hat und munter im Netz zwitschert?</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Die Frage kann man durchaus kontrovers diskutieren. Zugrunde liegt im Wesentlichen die Fragestellung, ob das eigene Twittern einen Teledienst im Sinne des Gesetzes darstellt.</p>
<p>Jurist Henning Krieg nähert sich diesem Punkt von vielen Seiten und mit einem für Blogger ungewöhnlichen Umfang und Detailtiefe.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Sein Zwischenergebnis:</p>
<blockquote><p>Einzelne Twitter-Profile können meiner Meinung nach durchaus selbständige Telemedien darstellen. In dem Fall benötigen deren Inhaber ein Impressum, wenn das Profil nicht ausschließlich “persönlichen oder famliären Zwecken” dient. Insbesondere diejenigen, die Twitter geschäftlich nutzen, sollten daher ein Impressum bereithalten &#8211; sie können sonst Gefahr laufen, abgemahnt zu werden.</p>
</blockquote>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Wie Sie als Unternehmen dieser Impressumspflicht nachkommen?</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Prinzipiell bietet Twitter hier nur drei Möglichkeiten:</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<ul>
<li>Über die &#8220;Bio&#8221;: jeder Twitter-Account verfügt über ein kleines Infofeld (&#8220;Bio&#8221; genannt), welches Platz für die Anbieterinformationen bietet.</li>
<li>Über die &#8220;Web&#8221;-Adresse: gemäß der akzeptierten Zwei-Klick-Regel, wenn auf der eigenen Internetpräsenz unmittelbar ein Impressum verlinkt ist.</li>
<li>Über die Hintergrund-Grafik: Twitter bietet nur sehr rudimentäre Möglichkeiten, das eigene Profil grafisch zu gestalten. Warum nicht die Anbieterinformationen einbauen?</li>
</ul>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Wenn Sie tiefer in die Materie einsteigen und mehr über das Für und Wider der drei Möglichkeiten lesen möchten, empfehlen wir Ihnen den schon etwas älteren, aber lesenswerten <a title="kriegs-recht.de" href="http://www.kriegs-recht.de/shocking-impressumspflicht-fur-twitter-profile-teil-1/" target="_blank">Artikel</a> im Blog von Henning Krieg.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Rechtliche Aspekte des SEM</title>
		<link>http://creazwo.de/2010/internetrecht/dos-and-donts-bei-der-suchmaschinenwerbung</link>
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		<pubDate>Mon, 03 May 2010 06:18:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christina Müller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Suchmaschinen-Marketing (SEM)]]></category>
		<category><![CDATA[Google]]></category>
		<category><![CDATA[Online Werbung]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Suchmaschinen]]></category>
		<category><![CDATA[Werbung]]></category>

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		<description><![CDATA[83 % der Menschen in Deutschland nutzen laut der Onlinestudie von ARD und ZDF mindestens einmal in der Woche Suchmaschinen im Social Web. Deswegen setzen viele Unternehmen auf Suchmaschinen-Marketing (SEM). Doch wie benutzt man diese Form der Werbung  effektiv und - vor allem - rechtlich korrekt?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>83% der Menschen in Deutschland nutzen laut der <a title="Verlinkung zu ARD-ZDF Online Studie" href="http://www.ard-zdf-onlinestudie.de/index.php?id=onlinenutzung-anwend" target="_blank">Onlinestudie von ARD und ZDF</a> mindestens einmal in der Woche Suchmaschinen im Social Web. Das Potential, dort mögliche Kunden zu erreichen und für ein Produkt oder eine Dienstleistung zu gewinnen, ist riesig. Deswegen setzen viele Unternehmen auf Suchmaschinen-Marketing (SEM).</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Doch wie benutzt man diese Form der Werbung  effektiv und &#8211; vor allem &#8211; rechtlich korrekt?</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Dr. Martin Schirmbacher,  Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Partner von <a title="Verlinkung zu Haerting.de" href="http://www.haerting.de" target="_blank">HÄRTING Rechtsanwälte</a>, hat dazu eine lesenwerte Präsentation mit den<a title="Verlinkung zu Präsentation v. Dr. Martin Schirmacher" href="http://www.haerting.de/downloads/pdfs/Schirmbacher_SMX_2010_pdf.pdf" target="_blank"> DO&#8217;S and DONT&#8217;S der Suchmaschinenwerbung</a> zusammengestellt, welche wir Ihnen hier gerne stichwortartig vorstellen möchten.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Suchmaschinen-Marketing (SEM)</strong></p>
<p><strong>Zulässig ist:</strong></p>
<ul>
<span style="text-decoration: underline;">Die Nutzung von fremden Marken als Keyword:</span></p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<li>wenn die Anzeige keine Verbindung zur Marke aufweist und ein eigener Brand in der Anzeige hervorgehoben wird </li>
</ul>
<ul>
</ul>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p><strong>Unzulässig ist:</strong></p>
<ul>
<span style="text-decoration: underline;">Die Nutzung von fremden Marken als Keyword:</span></p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<li>wenn ein (unzutreffender) Eindruck entsteht, der Werbende stehe inVerbindung mit dem Markeninhaber</li>
<li>wenn Fake-URLs verwendet werden </li>
</ul>
<p><br class="spacer_" /></p>
<ul>
<span style="text-decoration: underline;">Die Nutzung von fremden Marken im Anzeigentext:</span></p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<li>wennMarkenrechtsverstöße vorliegen. (Verwendung fremder Marken im Anzeigentext &#8211; Herkunftsverwirrung)</li>
<li>Wettbewerbsverstöße voliegen. (Irreführung, vergleichende Werbung)</li>
</ul>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p><strong>Suchmaschinenoptimierung (SEO)</strong></p>
<p><strong>Zulässig ist:</strong></p>
<ul>
<li>Die Nutzung von Gattungsbegriffen in Metatags </li>
</ul>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p><strong>Unzulässig ist:</strong></p>
<ul>
<li>Nutzen fremder Marken als Metatags</li>
<li>Nutzen fremder Namen als Metatags</li>
<li>Verwendung fremder Marken in Snippets</li>
<li>Nutzung von Hidden Content </li>
</ul>
<ul>
</ul>
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		</item>
		<item>
		<title>Social Media Richtlinien für Unternehmen</title>
		<link>http://creazwo.de/2010/internetrecht/social-media-richtlinien-fur-unternehmen-mitarbeiter</link>
		<comments>http://creazwo.de/2010/internetrecht/social-media-richtlinien-fur-unternehmen-mitarbeiter#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 01 Feb 2010 08:45:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Andrea Stamm</dc:creator>
				<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Social Media]]></category>
		<category><![CDATA[Social Media Guidelines]]></category>
		<category><![CDATA[Web 2.0]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Web 2.0 ist aus dem Arbeitsalltag nicht mehr wegzudenken. Unternehmen und Ihre Mitarbeiter nutzen mittlerweile immer öfter Social Media Dienste wie XING, Facebook oder Twitter für die Eigenwerbung und das Knüpfen  geschäftlicher Kontakte. Es ist davon auszugehen, dass diese sozialen Kommunikationskanäle im Netz auch in den nächsten Jahren weiter an Bedeutung gewinnen werden. Die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!-- 		@page { margin: 2cm } 		P { margin-bottom: 0.21cm } --></p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Das Web 2.0 ist aus dem Arbeitsalltag nicht mehr wegzudenken. Unternehmen und Ihre Mitarbeiter nutzen mittlerweile immer öfter Social Media Dienste wie XING, Facebook oder Twitter für die Eigenwerbung und das Knüpfen  geschäftlicher Kontakte. Es ist davon auszugehen, dass diese sozialen Kommunikationskanäle im Netz auch in den nächsten Jahren weiter an Bedeutung gewinnen werden.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Die Gefahr besteht jedoch darin, dass eben nicht nur Unternehmen selbst Kommunikation im Web 2.0 betreiben, sondern natürlich auch deren Mitarbeiter und Kunden. Dies bringt einige Probleme mit sich. Informationen, die früher noch über Marketing- oder PR-Agenturen gezielt in der Öffentlichkeit publiziert wurden, finden heute oftmals ungesteuert durch Mitarbeiter oder Kunden den Weg nach Außen. Blogs, Twitter, diverse Communities oder Foren bieten hierfür rasant schnelle und für jeden einfach zu handhabende Plattformen.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>So können eigene Mitarbeiter, sei es unreflektiert oder vorsätzlich, durch die Nutzung von Social Media Diensten zu einer Gefahr für die eigenen Online-Reputation werden. In den USA hat sich aus diesem Grunde die Einführung von sogenannten Social Media Guidelines etabliert. Diese Richtlinien werden von zahlreichen Unternehmen für deren Mitarbeiter erstellt und enthalten Vorgaben und Handlungsempfehlungen zum Umgang mit sozialen Medien, soweit hierbei ein Unternehmensbezug besteht.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Auf <a title="T3N" href="http://www.rechtzweinull.de" target="_blank">rechtzweinull.de</a> ist dazu ein lesenswerter <a href="http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/117-Social-Media-Guidelines-Recht-Warum-Unternehmen-und-Mitarbeiter-klare-Richtlinien-brauchen-Teil-1.html" target="_blank">Fachartikel</a> mit einigen wichtigen Aspekten zum Thema Social Media Guidelines erschienen. Teil 1 der dreiteiligen Auseinandersetzung befasst sich mit drei grundsätzlichen Fragen:</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;"> </p>
<ol>
<li>
<p style="margin-bottom: 0cm;"><strong>Aus welchem Grund sind Social Media Guidelines erforderlich?</strong></p>
<p>a) Sie gewährleisten die Aufklärung und Sensibilisierung der Mitarbeiter<br />
 b) Sie geben Mitarbeitern Hinweise über unzulässige und zulässige Informationen <br />
 c) Sie geben Aufschluss über Art und Umfang des erwünschten Social Media Einsatzes<br />
 d) Sie steuern den Umgang der Mitarbeiter innnerhalb der sozialen Netzwerke</p>
</li>
<p><br class="spacer_" /></p>
<li>
<p style="margin-bottom: 0cm;"><strong>Was sind die rechtlichen Hintergründe für Social Media Guidelines?</strong></p>
<p>a) Sie sollen den Einsatz von Arbeitszeit definieren<br />
 b) Sie sollen dem Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen vorbeugen<br />
 c) Sie sollen die Verbreitung unternehmensschädlicher Äußerungen vermeiden</p>
</li>
<p><br class="spacer_" /></p>
<li>
<p style="margin-bottom: 0cm;"><strong>Was sind die notwendigen Regelungskomplexe bei Social Media Guidelines?</strong></p>
<p>Sobald sich ein Unternehmen dazu entschlossen hat eigene Social Media Richtlinien einzuführen, stehen  eine Reihe Themen zur Diskussion an, die in die Richtlinien einfließen sollten. Unter Anderem ist es ein sehr wichtiger Punkt einen Hinweis auf die rechtliche Verbindlichkeit in die Regelung einzubauen. Gut ausgearbeitete Social Media Guidelines nutzen Unternehmen als wichtiges Steuerungsinstrument wenn es um die eigene Online-Reputation geht. Eine ausführliche Liste der wichtigen Punkte finden Sie im Originalartikel.</p>
</li>
</ol>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Der Autor des Beitrags, <a href="http://www.xing.com/profile/Carsten_Ulbricht" target="_blank">Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht aus Stuttgart</a>, berät Unternehmen rechtlich zu Themen des Web 2.0, Social Media und Enterprise 2.0.  In seinem <a href="http://www.rechtzweinull.de/" target="_blank">Weblog &#8220;www.rechtzweinull.de&#8221;</a> können Sie den sehr informativen <a href="http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/117-Social-Media-Guidelines-Recht-Warum-Unternehmen-und-Mitarbeiter-klare-Richtlinien-brauchen-Teil-1.html" target="_blank">Artikel in voller Länge lesen</a>.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>15 häufige Fehler bei Gewinnspielen im Internet</title>
		<link>http://creazwo.de/2009/internetrecht/15-haufige-fehler-bei-gewinnspielen-im-internet</link>
		<comments>http://creazwo.de/2009/internetrecht/15-haufige-fehler-bei-gewinnspielen-im-internet#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 05 Nov 2009 10:45:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mirco Illmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Checkliste]]></category>
		<category><![CDATA[Gewinnspiele]]></category>
		<category><![CDATA[PR]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Verlosungen, Gewinnspiele und Preisauschreiben können auch im Internet ein gut funktionierendes Instrument für Ihr Marketing sein – wenn sie richtig eingesetzt werden und Sie die rechtlichen Stolperfallen vermeiden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><!-- 		@page { margin: 2cm } 		P { margin-bottom: 0.21cm } --></p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Verlosungen, Gewinnspiele und  Preisauschreiben können auch im Internet ein gut funktionierendes Instrument für Ihr Marketing sein – wenn sie richtig eingesetzt werden und Sie die rechtlichen Stolperfallen vermeiden.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;"> </p>
<p>Und nicht jeder Fehler ist offensichtlich. Im Rechtsdschungel lauert so manche unsichtbare Gefahr und man läuft schnell Gefahr, wettbewerbswidirg zu handeln und sich Abmahnungen von der Konkurrenz oder den Wettbewerbszentralen einzuhandeln.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;"> </p>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Auf <a title="T3N" href="http://t3n.de/news/" target="_blank">t3n.yeebase.com</a> ist dazu ein lesenswerter <a title="Artikellink" href="http://t3n.de/news/internetrecht-15-haufigsten-fehler-gewinnspielen-258260/" target="_blank">Fachartikel</a> mit den 15 wichtigsten Stolperfallen erschienen. Wir haben hier die Kernaussagen für Sie zusammengefasst:</p>
<p style="margin-bottom: 0cm;"> </p>
<ol>
<li>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Verwechseln Sie nicht Glücksspiel 	und Gewinnspiel. Während das Gewinnspiel jeder veranstalten kann, benötigt man beim Glücksspiel eine staatliche Genehmigung</p>
</li>
<li>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Grundsätzlich gilt: Koppeln Sie 	die Gewinnspielteilnahme nicht an den Erwerb von Waren und 	Dienstleistungen.</p>
</li>
<li>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Gewinnchancen müssen für alle 	gleich sein, unabhängig vom Erwerb eines Produktes oder einer 	Dienstleistung.</p>
</li>
<li>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Die Teilnahme am Gewinnspiel muss 	freiwillig erfolgen, ohne psychologischen Zwang.</p>
</li>
<li>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Nutzen Sie nicht die Spiellust des 	Kunden aus, um ihn zum Kauf zu verleiten.</p>
</li>
<li>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Die Teilnahmebedingungen müssen 	klar sein.</p>
</li>
<li>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Der Wert der Gewinne muss 	erkennbar sein.</p>
</li>
<li>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Verlosen Sie nur, was Sie auch 	wirklich verlosen wollen und stellen Sie keine Scheingewinne in Aussicht.</p>
</li>
<li>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Vermeiden Sie eine automatische 	Anmeldung für Ihren Newsletter. Die Teilnahme am Gewinnspiel setzt 	nicht die Bereitschaft voraus, einen regelmäßigen Newsletter 	empfangen zu wollen.</p>
</li>
<li>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Achten Sie auf den Datenschutz. 	Wenn Sie die Adressdaten der Gewinner weitergeben möchten, weisen 	Sie vorher darauf hin und auch darauf, dass der Teilnehmer der 	Nutzung seiner Daten widersprechend kann.</p>
</li>
<li>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Beachten Sie das Gebot der 	Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Erheben Sie nicht mehr Daten, 	als für die Teilnahme am Gewinnspiel notwendig sind.</p>
</li>
<li>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Machen Sie die Teilnahme an Ihrem 	Gewinnspiel nicht von der Zustimmung zur Werbung abhängig. Das kann 	als psychologischer Druck ausgelegt werden.</p>
</li>
<li>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Wenn Sie die Namen der Gewinner, 	in voller Länge, veröffentlichen wollen, holen Sie sich vorher die 	Zustimmung.</p>
</li>
<li>
<p style="margin-bottom: 0cm;">Nutzen Sie niemals die 	Unerfahrenheit von Kindern aus. Richtet sich Ihr Gewinnspiel 	speziell an jüngeres Publikum, achten Sie darauf die richtige 	Aufklärung im Vorfeld zu leisten.</p>
</li>
<li>„Der Rechtsweg ist 	ausgeschlossen“ bedeutet: Gewinne sind grundsätzlich nicht 	einklagbar. Aber es gibt auch Ausnahmen dieser Regel. Wer Gewinne 	vortäuscht oder Daten missbraucht kann neben Abmahnungen, 	Bußgeldern und Strafverfahren auch zu Schadensersatz an die 	Teilnehmer verpfichtet werden.</li>
</ol>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Im <a title="Artikellink" href="http://t3n.de/news/internetrecht-15-haufigsten-fehler-gewinnspielen-258260/" target="_blank">Blogartikel auf T3N</a> werden die genannten Punkte jeweils ausführlicher beleuchtet.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Der Autor des Beitrags, <a title="Homepage" href="http://dramburg.eu/" target="_blank">Rechtsanwalt Dramburg aus Berlin</a>, ist spezialisiert auf Internetrecht und berät Sie gerne zu diesem Thema oder anderen  Rechtsproblemen des Online Business.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>StudiVZ, Open Social und der Datenschutz</title>
		<link>http://creazwo.de/2009/internetrecht/studivz-open-social-und-der-deutsche-datenschutz</link>
		<comments>http://creazwo.de/2009/internetrecht/studivz-open-social-und-der-deutsche-datenschutz#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 30 Oct 2009 07:21:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Mirco Illmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Facebook]]></category>
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		<category><![CDATA[Open Social]]></category>
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		<description><![CDATA[Facebook, Twitter, YouTube und Co. haben sich längst durch offene Programmierschnittstellen wie z.B. Open Social gegenüber anderen Plattformen geöffnet. Bis Ende des Jahres will das deutsche VZ-Netzwerk nachziehen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Facebook, Twitter, YouTube und Co. haben sich längst durch offene Programmierschnittstellen wie z.B. <a title="Open Social" href="http://code.google.com/intl/de-DE/apis/opensocial/" target="_blank">Open Social</a> gegenüber anderen Plattformen geöffnet &#8211; ein guter Teil des großen Erfolgs und explosionsartigen Verbreitung dieser Social Media Anbieter wird dieser Unternehmenspolitik zugeschrieben.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Ob Gadgets zur Erleichterung der Kommunikation, Spiele oder einfach nur witzige Möglichkeiten sein Profil aufzupeppen; durch die große Entwicklergemeinschaft werden täglich neue und innovative Möglichkeiten geschaffen.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p><img class="alignleft size-full wp-image-2206" style="margin: 0px 15px;" title="StudiVz Visitenkarte" src="http://creazwo.de/wp-content/uploads/2009/10/geeknight-vcard.jpg" alt="StudiVz Visitenkarte" width="228" height="384" />Die VZ Netzwerke, mit <a href="http://studivz.net" target="_blank">studiVZ</a>, <a href="http://meinvz.net" target="_blank">meinVZ</a> und <a href="http://schuelervz.net" target="_blank">schülerVZ</a>, haben sich bisher noch nicht, auch bedingt durch die gegenwärtige Datenschutzdiskussion, einer breiten Entwicklergemeinde geöffnet. Nun soll es Ende des Jahres mit Open Social endlich soweit sein. Nach und nach werden die <a title="StudiVZ Geeknight" href="http://www.studivz.net/geeknight" target="_blank">ersten Einzelheiten</a> veröffentlicht.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>So wird &#8211; um den im internationalen Vergleich strengen deutschen Datenschutzgesetzen zu entsprechen &#8211; eine sogenannte <a title="PDF zum Thema VZ Visitenkarte" href="http://developer.studivz.net/wp-content/uploads/2009/10/geeknight-vcard.pdf" target="_blank">„Visitenkarte“</a> als zusätzliche Ebene in den VZ-Netzwerken eingeführt, über welche Daten an Drittanbieter und Gadgets ausgeliefert werden. Hierbei können die vom User eingegebenen Daten von den wirklichen Profildaten abweichen. Weiterhin müssen besondere Benutzungsbedingungen beim Installieren von Gadgets akzeptiert werden, um so die Richtlinien des Datenschutzes zu bestätigen.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Ein wichtiger Punkt ist auch, dass Gadgets nur im sogenannten Freundeskreis verbreitet werden können. Der Benutzer hat also die Möglichkeit seine Freunde zur Nutzung eines Gadgets einzuladen. Wenn die Freunde die Einladung annehmen, können beide auf das Gadget zugreifen. Auf einen Benutzer, der die Einladung nicht annimmt, hat das Gadget keinen Zugriff. Die Verbreitung erfolgt über Edelgruppen, die in diesem Fall nicht kostenpflichtig sind. In diese Edelgruppen können Freunde eingeladen werden.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Ob ein Gadget mit <a href="https://www.vzwerbefabrik.net/welcome-beta.html" target="_blank">Werbung</a> versehen werden darf, ist noch nicht abschließend geklärt. Die genauen Richtlinien werden derzeit noch erarbeitet. Die Entscheidung darüber wird mit Spannung erwartet, denn dies wäre ein innovativer Marketingkanal, der auf vielen internationalen Plattformen längst etabliert und somit ein wichtiger Wettbewerbsfaktor ist.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Übrigens: Auch das Team von creazwo gehört seit einigen Wochen zum offiziellen Entwicklerkreis für Gadgets.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>DENIC gibt ein- und zweistellige DE-Domains frei</title>
		<link>http://creazwo.de/2009/internetrecht/denic-gibt-ein-und-zweistellige-de-domains-frei</link>
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		<pubDate>Mon, 19 Oct 2009 05:50:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Markus Michels</dc:creator>
				<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Domain]]></category>
		<category><![CDATA[Infrastruktur]]></category>
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		<category><![CDATA[Volkswagen]]></category>

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		<description><![CDATA[Die aktuellen Domainrichtlinien für DE-Domains werden kurzfristig dahingehend erweitert, dass künftig auch ein- und zweistellige Domains sowie reine Zifferndomains registriert werden können. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Paukenschlag von der <a title="Homepage DENIC" href="http://denic.de" target="_blank">DENIC eG</a>, der <span style="font-size: 12px; line-height: 1.5em; padding-right: 5px;">zentralen Registrierungsstelle für die Top-Level-Domain (TLD) &#8220;DE&#8221;: die</span><span style="font-size: 12px; line-height: 1.5em; padding-right: 5px;">aktuellen Domainrichtlinien werden kurzfristig dahingehend erweitert, dass künftig auch ein- und zweistellige Domains sowie reine Zifferndomains registriert werden können. Desweiteren werden Domains, die einem Kfz-Kennzeichen oder einer TLD entsprechen, für die Registrierung freigegeben.</span>Hintergrund ist ein verlorener <a title="Artikellink" href="http://www.tripple.net/contator/webwizard/news.asp?nnr=40314" target="_blank">Rechtsstreit mit der Volkswagen AG</a>, der dazu führt, dass die DENIC die Domain &#8220;vw.de&#8221; freigeben muss.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Das Registrierungsverfahren für die neuen Domains startet am 23. Oktober 2009 9:00 (MESZ).</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<blockquote><p>&#8220;Da es sich um eine beschränkte Anzahl potenzieller neuer Domains handelt, und weil sich „First come – first served‘ als Verfahren bei der Domainregistrierung bewährt hat, entschieden wir uns bewusst wieder dafür.&#8221;<br />
DENIC- Vorstand Sabine Dolderer</p>
</blockquote>
<p><span style="font-size: 12px; line-height: 1.5em; padding-right: 5px;"><br />
Für Domains unter der TLD .de gelten dann folgende  Regeln: <br />
</span></p>
<ul>
<li><span style="font-size: 12px; line-height: 1.5em; padding-right: 5px;">Auch ein- und zweistellige sowie reine Zifferndomains können jetzt registriert werden. </span></li>
<li><span style="font-size: 12px; line-height: 1.5em; padding-right: 5px;">Domains, die einem Kfz-Kennzeichen oder einer TLD entsprechen, sind frei gegeben. </span></li>
<li><span style="font-size: 12px; line-height: 1.5em; padding-right: 5px;"> Erlaubte Zeichen für Domains sind die Ziffern 0 bis 9, der Bindestrich, die lateinischen Buchstaben a bis z und die weiteren Buchstaben aus der aktuell gültigen Anlage zu den Domainrichtlinien. </span></li>
<li><span style="font-size: 12px; line-height: 1.5em; padding-right: 5px;"> Eine Domain darf mit einem Bindestrich weder beginnen, noch enden. Auch Bindestriche an dritter und vierter Stelle der Domain sind nicht zulässig. </span></li>
<li><span style="font-size: 12px; line-height: 1.5em; padding-right: 5px;"> Die Mindestlänge einer Domain liegt bei einem Zeichen. </span></li>
</ul>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p><strong>Wichtig: Diese neuen Domains sind nicht über den herkömmlichen Weg zu registrieren! </strong></p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Wenn Sie sich für eine dieser äußerst attraktiven Domains interessieren, so nehmen Sie bitte bis spätestens 21. Oktober 2009 <a title="Anfrage DE Domain Reservierung" href="http://creazwo.de/kontakt/" target="_blank">Kontakt</a> mit uns auf. Wir informieren Sie gerne über die besonderen Konditionen des Registrierungsvorgangs.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Quelle: <a title="Pressemitteilung DENIC" href="http://www.denic.de/denic-im-dialog/news/2413.html?cHash=bd6e9712d6" target="_blank">Pressemitteilung der DENIC</a></p>
<p><br class="spacer_" /></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Wichtige rechtliche Aspekte der Twitter-Nutzung</title>
		<link>http://creazwo.de/2009/internetrecht/wichtige-rechtliche-aspekte-der-twitter-nutzung</link>
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		<pubDate>Mon, 14 Sep 2009 08:38:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Markus Michels</dc:creator>
				<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Identitätsklau]]></category>
		<category><![CDATA[Impressum]]></category>
		<category><![CDATA[Microblogging]]></category>
		<category><![CDATA[Profil]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Twitter]]></category>

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		<description><![CDATA[Henning Krieg ist Rechtsanwalt und aktiver Blogger aus Frankfurt. Jetzt hat er sich den rechtlichen Rahmenbedingungen des Twitterns angenommen. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Henning Krieg ist Rechtsanwalt und aktiver <a title="Blog Henning Krieg" href="http://www.kriegs-recht.de" target="_blank">Blogger</a> aus Frankfurt. Jetzt hat er sich den <a title="Artikellink" href="http://www.kriegs-recht.de/twitter-und-recht-eine-kleine-prasentation/" target="_blank">rechtlichen Rahmenbedingungen des Twitterns</a> angenommen.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<blockquote><p>Viele Unternehmen liebäugeln derzeit damit, Twitter für die externe Kommunikation einzusetzen, zögern dann aber nicht zuletzt deshalb davor zurück, weil sie die rechtlichen Risiken nicht überblicken können.</p>
<p>Henning Krieg</p>
</blockquote>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Was ist bei der Wahl des Accountnamens und des Profilbildes zu beachten? Was sind die Stolperfallen in Sachen Impressumspflicht, Wettbewerbs- und Äußerungsrecht?</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Einen ersten Überblick gibt die folgende <a title="Link Slideshare" href="http://www.slideshare.net/Henning_Krieg/twitter-recht?src=embed" target="_blank">Präsentation</a>, die im Rahmen einer Veranstaltung entstanden ist.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<div style="width: 425px; text-align: left;">
<object style="margin:0px" classid="clsid:d27cdb6e-ae6d-11cf-96b8-444553540000" width="425" height="355" codebase="http://download.macromedia.com/pub/shockwave/cabs/flash/swflash.cab#version=6,0,40,0"><param name="allowFullScreen" value="true" /><param name="allowScriptAccess" value="always" /><param name="src" value="http://static.slidesharecdn.com/swf/ssplayer2.swf?doc=twitterrecht-090908120648-phpapp02&amp;stripped_title=twitter-recht" /><param name="allowfullscreen" value="true" /><embed style="margin:0px" type="application/x-shockwave-flash" width="425" height="355" src="http://static.slidesharecdn.com/swf/ssplayer2.swf?doc=twitterrecht-090908120648-phpapp02&amp;stripped_title=twitter-recht" allowscriptaccess="always" allowfullscreen="true"></embed></object>
</div>
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		</item>
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		<title>So machen Sie Ihren Webshop rechtssicher</title>
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		<pubDate>Mon, 03 Aug 2009 06:31:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Markus Michels</dc:creator>
				<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Checkliste]]></category>
		<category><![CDATA[Online-Shop]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Webshop]]></category>
		<category><![CDATA[Zertifizierung]]></category>

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		<description><![CDATA[Auf Anbieter von Verkaufsplattformen und Webshops lauern im Internet zahlreiche - insbesondere auch rechtliche - Fallstricke. Trusted Shops gibt Shopbetreibern in einem neuen kostenlosen Whitepaper jetzt einige Hilfestellungen, zeigt die häufigsten Fehler auf und stellt Musterformulierungen für mehr Rechtssicherheit in Online-Shops zur Verfügung.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auf Anbieter von Verkaufsplattformen und Webshops lauern im Internet zahlreiche &#8211; insbesondere auch rechtliche &#8211; Fallstricke. <a title="Homepage Trusted Shops" href="http://www.trustedshops.de/" target="_blank">Trusted Shops</a> &#8211; einer der großen Anbieter von Webshop-Zertifizierungen &#8211; gibt Shopbetreibern in einem neuen kostenlosen Whitepaper jetzt einige Hilfestellungen, zeigt die häufigsten Fehler auf und stellt Musterformulierungen für mehr Rechtssicherheit in Online-Shops zur Verfügung.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Damit Shopbetreiber den Überblick behalten, welche rechtlichen Vorgaben sie erfüllen müssen, liegt dem 27-seitigen Whitepaper eine <a title="Checkliste Rechtsichere Shops" href="http://www.shopbetreiber-recht.de/shop-rechtssicher-checkliste-muster/" target="_blank">Checkliste für Online-Shops</a> bei. So können Shopbetreiber sicher sein, keine wichtigen Punkte vergessen zu haben.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Das Whitepaper „In 10 Schritten zum rechtssicheren Online-Shop” können Sie bei Trusted Shops kostenlos <a title="Whitepaper Rechtssichere Online-Shops" href="https://www.etracker.de/rdirect.php?et=nmgsem&amp;et_cid=34&amp;et_lid=2313" target="_blank">als PDF herunterladen</a>.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Eine weitere Checkliste mit 22 Punkten, mit der Shop Betreiber Abmahnungen verhindern können, finden Sie auch bei <a title="Checkliste Abmahnsichere Shops" href="http://internet.magnus.de/netzleben/artikel/22-tipps-abmahnung-ad-online-shop-rechtssicher-inkl-fibel-download.html">magnus.de</a></p>
<p><br class="spacer_" /></p>
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