Eine digitale Hand und eine Hand schütteln sich die Hände. Im Hintergrund sieht man die Worte ,,EU AI ACT" bezogen auf den DIgital Omnibus

Der AI Act wurde verschoben” – stimmt das? Was für Hotels und DMOs ab dem 2. August 2026 wirklich gilt

„Die EU verschiebt den AI Act.” Diese Schlagzeile haben Sie in den letzten Wochen vermutlich mehrfach gelesen – in Wirtschaftsmedien, in Newslettern, auf LinkedIn. Sie ist richtig, dennoch ist sie gefährlich unvollständig.

Denn die Pflicht, die Hotels, Restaurants und Destinationen am ehesten betrifft, wurde gerade nicht verschoben: Die KI-Kennzeichnungspflicht gilt unverändert ab dem 02. August 2026.

In diesem Blogbeitrag sortieren wir, was der sogenannte Digital Omnibus tatsächlich geändert hat, was gleich bleibt und was Sie als Gastgeber oder DMO jetzt noch erledigen sollten.

Hinweis

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung, gibt Ihnen aber eine praxistaugliche Orientierung fürs Marketing

Was ist der Digital Omnibus und was wurde wirklich verschoben?

Der Digital Omnibus ist ein Änderungspaket der EU-Kommission, das den AI Act vereinfachen und praxistauglicher machen soll.

Der Zeitplan sah wie folgt aus:

1
November 2025

Erbringung des Vorschlags.

2
07. Mai 2026

Politische Einigung zwischen Rat und Parlament.

3
16. Juni 2026

Zustimmung des EU-Parlaments.

4
29. Juni 2026

Bestätigung durch den Rat.

Verschoben wurden die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme – etwa KI für:

Bewerbervorauswahl
Kreditwürdigkeitsprüfung
Biometrische Identifizierung

vom 02. August 2026 auf den 2. Dezember 2027 (für in regulierte Produkte eingebettete Hochrisiko-KI gilt der 02. August 2028).

Wenn Sie jetzt denken: „Bewerbervorauswahl? Kreditscoring? Betrifft mein Hotel nicht” – genau richtig. Und genau da liegt das Missverständnis.

Was NICHT verschoben wurde: die Kennzeichnungspflicht aus Artikel 50

Die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten aus Artikel 50 des AI Act wurden vom Digital Omnibus ausdrücklich ausgenommen. Sie gelten wie geplant ab dem 02. August 2026 und zwar unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen irgendetwas mit Hochrisiko-KI zu tun hat.

Konkret betroffen ist praktisch jeder Betrieb, der:

einen Chatbot oder Voicebot auf Website, WhatsApp oder am Telefon einsetzt

Gäste müssen erkennen können, dass sie mit einer KI kommunizieren

Deepfakes oder täuschend echte KI-Inhalte veröffentlicht

Hier zählen Avatare, synthetische Stimmen realer Personen, „verbesserte” Fotos realer Orte -> eine Kennzeichnung ist Pflicht

KI-generierte Bilder, Videos oder Audio im Marketing nutzt

hier gelten abgestufte Regeln, teils Pflicht, teils dringende Empfehlung

Und das ist kein zahnloser Papiertiger: Zeitgleich mit den Pflichten greift am 02. August 2026 auch die Sanktionsbefugnis.

Sanktionsbefugnis

Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes sind möglich.

In Deutschland soll die Bundesnetzagentur die Einhaltung überwachen.

Was im Detail für Texte, Bilder, Avatare, KI-Stimmen und Chatbots gilt – inklusive Formulierungsvorlagen und einer Checkliste bis zum Stichtag – haben wir in unserem ausführlichen Leitfaden zusammengestellt, den wir im Juli 2026 auf den neuesten Stand gebracht haben: KI-Kennzeichnungspflicht im Tourismus 2026: Was Hoteliers und DMOs jetzt wissen müssen.

Die eine echte Erleichterung: Übergangsfrist beim Watermarking

Einen Punkt hat der Digital Omnibus auch bei Artikel 50 angepasst: Die technische, maschinenlesbare Markierung KI-generierter Inhalte (Wasserzeichen und Metadaten nach Art. 50 Abs. 2) muss für KI-Systeme, die bereits vor dem 02. August 2026 auf dem Markt waren, erst zum 02. Dezember 2026 umgesetzt sein.

Wichtig für Ihre Einordnung: Diese Pflicht trifft die Anbieter der KI-Tools und somit also die Hersteller von Bild-, Video- und Textgeneratoren –, nicht Sie als Anwender. Ihre Pflichten als Hotel oder DMO (Chatbot-Hinweis, Deepfake-Kennzeichnung, keine Täuschung) gelten unverändert ab dem 02. August 2026.

Ebenfalls neu im Paket: Die EU-Kommission hat im Juni 2026 einen freiwilligen Code of Practice zur Transparenz KI-generierter Inhalte veröffentlicht, der die praktische Umsetzung konkretisiert.

Warum das Missverständnis so verbreitet ist

Wenn ein Gesetzespaket teilweise entschärft wird, dominiert diese Teilnachricht die Wahrnehmung des gesamten Vorhabens. Aus „Hochrisiko-Fristen verschoben” wurde in vielen Köpfen „der AI Act hat noch Zeit”. Dazu kommt ein zweiter Reflex: Viele Betriebe ordnen sich – völlig korrekt – als „kein Hochrisiko-Fall” ein und schließen daraus, der AI Act betreffe sie gar nicht.

Das ist ein Kategorienfehler. Artikel 50 gilt unabhängig von der Risikoklasse. Ein einfacher Website-Chatbot ist regulatorisch völlig harmlos und trotzdem ab August 2026 kennzeichnungspflichtig.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

Die gute Nachricht: Für die allermeisten Betriebe im Tourismus ist die Umsetzung überschaubar – wenn man sie jetzt angeht.

In Kurzform:

1
Chatbot prüfen

Gibt er sich klar als KI zu erkennen? Ein Satz im Startdialog genügt.

2
KI-Inhalte inventarisieren

Wo nutzen Team und Agenturen KI für Bilder, Videos, Stimmen?

3
Deepfake-Risiken ausschließen

Keine erfundenen Events, keine „schöner als echt”-Darstellungen realer Orte.

4
Standards festlegen

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung, gibt Ihnen aber eine praxistaugliche Orientierung fürs Marketing

Die vollständige Checkliste mit allen Formulierungsvorlagen finden Sie hier: Aktualisierter Leitfaden zur KI-Kennzeichnungspflicht

Fazit: Verschoben wurde vieles – nur nicht das, was Sie betrifft

Der Digital Omnibus verschafft der Industrie bei Hochrisiko-KI dringend benötigte Zeit. Für Hotels, Gastronomie und Destinationen ändert er am entscheidenden Datum jedoch nichts: Am 02. August 2026 wird die KI-Kennzeichnung Pflicht eingeführt. Wer die verbleibenden Wochen nutzt, ist mit wenigen, gut definierten Schritten auf der sicheren Seite und macht Transparenz nebenbei zum Vertrauenssignal für seine Gäste.

Sie möchten vor dem Stichtag einen schnellen Check Ihrer Website, Ihres Chatbots und Ihrer Kampagnen? Unser Team von creazwo unterstützt Sie dabei – kontaktieren Sie uns oder rufen Sie direkt an: 0541 40464‑0.

Hinweis

Dieser Beitrag dient der Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Informationen wurden sorgfältig recherchiert (Stand: Juli 2026), ersetzen aber keine individuelle rechtliche Prüfung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Datenschutz- bzw. Wettbewerbsrecht.

Markus Michels ist Geschäftsführer von creazwo und Experte für Online-Marketing und KI-Strategien in der Tourismus- und Hospitality-Branche.

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