Zwei Frauen sitzen lächelnd am Meer und haben die europäische Flagge auf der Wange, bezogen auf den DIgital Omnibus

“Der AI Act wurde verschoben” – stimmt das? Was für Gastgeber wirklich gilt

„Die EU verschiebt den AI Act.” Diese Schlagzeile haben Sie in den letzten Wochen vermutlich mehrfach gelesen – in Medien, Newslettern oder auf LinkedIn. Sie ist richtig, aber auch gefährlich unvollständig.

Denn die Pflicht, die Hotels, Restaurants und Destinationen am ehesten betrifft, wurde gerade nicht verschoben: Die KI-Kennzeichnungspflicht gilt unverändert ab dem 2. August 2026.

In diesem Blogbeitrag sortieren wir, was der sogenannte “Digital Omnibus” der EU tatsächlich geändert hat, was gleich bleibt und was Sie als Gastgeber oder DMO unbedingt erledigen sollten.

Was ist der Digital Omnibus und was wurde wirklich verschoben?

Der Digital Omnibus ist ein Änderungspaket der EU-Kommission, das den AI Act vereinfachen und praxistauglicher machen soll.

Verschoben wurden die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme – etwa KI für:

Bewerbervorauswahl
Kreditwürdigkeitsprüfung
Biometrische Identifizierung

vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027 (für in regulierte Produkte eingebettete Hochrisiko-KI gilt der 2. August 2028).

Was NICHT verschoben wurde: die Kennzeichnungspflicht aus Artikel 50

Die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten aus Artikel 50 des AI Act wurden vom Digital Omnibus ausdrücklich ausgenommen. Sie gelten wie geplant ab dem 2. August 2026 und zwar unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen irgendetwas mit Hochrisiko-KI zu tun hat.

Konkret betroffen ist praktisch jeder Betrieb, der:

einen Chatbot oder Voicebot auf Website, WhatsApp oder am Telefon einsetzt

Gäste müssen erkennen können, dass sie mit einer KI kommunizieren

Deepfakes oder täuschend echte KI-Inhalte veröffentlicht

Hier zählen Avatare, synthetische Stimmen realer Personen, „verbesserte” Fotos realer Orte -> eine Kennzeichnung ist Pflicht

KI-generierte Bilder, Videos oder Audio im Marketing nutzt

hier gelten abgestufte Regeln, teils Pflicht, teils dringende Empfehlung

 

Und das ist kein zahnloser Papiertiger: Zeitgleich mit den Pflichten greift am 2. August 2026 nämlich auch die Sanktionsbefugnis mit Bußgeldern. In Deutschland soll die Bundesnetzagentur die Einhaltung überwachen.

Was im Detail für Texte, Bilder, Avatare, KI-Stimmen und Chatbots gilt (inklusive Formulierungsvorlagen und einer Checkliste bis zum Stichtag) haben wir in unserem ausführlichen Leitfaden zusammengestellt, den wir im Juli 2026 auf den aktuellen Stand gebracht haben: KI-Kennzeichnungspflicht 2026: Was Hoteliers und DMOs jetzt wissen müssen.

Warum das Missverständnis so verbreitet ist

Wenn ein Gesetzespaket teilweise entschärft wird, dominiert diese Teilnachricht die Wahrnehmung des gesamten Vorhabens. Aus „Hochrisiko-Fristen verschoben” wurde in vielen Köpfen „der AI Act hat noch Zeit”. Dazu kommt ein zweiter Reflex: Viele Betriebe ordnen sich völlig korrekt als „kein Hochrisiko-Fall” ein und schließen daraus, der AI Act betreffe sie gar nicht.

Das ist ein Fehler. Artikel 50 gilt unabhängig von der Risikoklasse. Ein einfacher Website-Chatbot ist regulatorisch völlig harmlos und trotzdem ab August 2026 kennzeichnungspflichtig.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

Die gute Nachricht: Für die allermeisten Betriebe im Tourismus und der Hotellerie ist die Umsetzung überschaubar, wenn man sie jetzt zügig angeht.

In Kurzform:

1
Chatbot prüfen

Gibt er sich klar als KI zu erkennen? Ein Satz im Startdialog genügt.

2
KI-Inhalte inventarisieren

Wo nutzen Team und Agenturen KI für Bilder, Videos, Stimmen?

3
Deepfake-Risiken ausschließen

Keine erfundenen Events, keine „schöner als echt”-Darstellungen realer Orte.

Die vollständige Checkliste mit allen Formulierungsvorlagen finden Sie hier: Aktualisierter Leitfaden zur KI-Kennzeichnungspflicht

Sie möchten vor dem Stichtag einen schnellen Check Ihrer Website, Ihres Chatbots und Ihrer Kampagnen? Unser Team von creazwo unterstützt Sie dabei – kontaktieren Sie uns oder rufen Sie direkt an: 0541 40464‑0.

Hinweis

Dieser Beitrag dient der Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Informationen wurden sorgfältig recherchiert (Stand: Juli 2026), ersetzen aber keine individuelle rechtliche Prüfung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für IT Recht bzw. gewerblichen Rechtsschutz

Markus Michels ist Geschäftsführer von creazwo und Experte für Online-Marketing und KI-Strategien in der Tourismus- und Hospitality-Branche.

Bleiben Sie auf dem Laufenden – mit unserem Newsletter!

Erhalten Sie regelmäßig frische Einblicke, praxisnahe Tipps und Inspirationen rund um Hotel-, Gastro- und Tourismusmarketing direkt in Ihr Postfach