Nahaufnahme eines Laptops in einer modernen Hotel-Lobby. Auf dem blauen Bildschirm steht der Text „AI generated content“ neben einem runden KI-Siegel. Ein Nutzer tippt auf der Tastatur.

KI-Kennzeichnungspflicht im Tourismus 2026: Was Hoteliers und DMOs jetzt wissen müssen

KI (Künstliche Intelligenz) ist im Tourismus längst Alltag: Newsletter-Entwürfe, Social-Captions, Symbolbilder für Kampagnen, Voiceovers für Reels, Chatbots als digitaler Concierge. Was bis vor kurzem nach „Wilder Westen“ aussah, bekommt nun klare Leitplanken: Der EU AI Act ist beschlossen – und für viele Unternehmen endet die Übergangszeit mit einem entscheidenden Stichtag.

Nach aktueller Zeitplanung müssen Sie bis zum 2. August 2026 Ihre Prozesse so aufstellen, dass Transparenz- und Kennzeichnungspflichten eingehalten werden – sonst drohen empfindliche Sanktionen. Die wichtigste Botschaft vorab: Sie müssen nicht in Panik jeden Text mit „von KI geschrieben“ labeln. Aber bei Audio/Video, Deepfakes und Chatbots wird es ernst.

(Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung, gibt Ihnen aber eine praxistaugliche Orientierung fürs Marketing)


1) Was der EU AI Act im Marketing vor allem will: Transparenz statt Verbot

Der EU AI Act folgt einem einfachen Prinzip: Je höher das Risiko, getäuscht zu werden, desto strenger die Pflichten. Für die Touristik bedeutet das: KI ist weiterhin erlaubt – aber Inhalte, die „echt wirken“, obwohl sie es nicht sind, müssen für Nutzer klar erkennbar sein.

Gerade im Tourismus verkaufen Sie Vorfreude, Emotionen und Erwartungen. Transparenz wird damit nicht nur Pflicht, sondern kann zum Qualitätsmerkmal Ihrer Marke werden.

2) Entwarnung bei Texten:

„Human-in-the-Loop“ ist Ihr bester Schutz Viele Verantwortliche befürchten, dass künftig jede Zimmerbeschreibung, jede Landingpage und jeder Blogbeitrag als KI-Text markiert werden muss. In der Praxis gilt: Wenn Ihre Redaktion prüft, korrigiert und freigibt, sind Sie in der Regel auf der sicheren Seite.

So setzen Sie es sauber um:

KI als Assistenz nutzen

Ideen, Struktur, Rohentwurf

Menschliche Prüfung dokumentieren

Freigabeprozess, Versionen, Verantwortliche

Qualität sichern:

Tonalität, Fakten, Angebotsdetails, Preis- und Leistungsversprechen

PRAXIS-TIPP

Wenn Sie vollautomatisiert Inhalte ausspielen (z. B. personalisierte Texte ohne redaktionelle Kontrolle), lohnt sich eine freiwillige Transparenzzeile im Footer oder in der Redaktionsinfo – weniger als Pflicht, mehr als Vertrauenssignal.

3) Der kritische Bereich:

Deepfakes, Avatare und audiovisuelle Inhalte Sobald Inhalte so wirken, als seien sie real, obwohl sie synthetisch erzeugt wurden, steigt das Risiko der Täuschung – und damit die Kennzeichnungspflicht.

Virtuelle Avatare & KI-Influencer

Nutzen Sie KI-generierte Moderatoren für Destinationsclips, Begrüßungsvideos oder Erklärformate? Was jetzt zählt: Der Gast muss sofort erkennen, dass keine echte Person spricht.

  • Empfehlung für die Umsetzung: Sichtbarer Hinweis im Video (z. B. Bauchbinde): „KI-generierter Avatar“
  • Optional zusätzlich in der Caption/Beschreibung: „Dieses Video nutzt KI-gestützte Darstellung.“

KI-Stimmen sind günstig, schnell und mehrsprachig – perfekt für Touren und Visitor-Informationen.

  • Pflichtprinzip: Nutzer sollen wissen, dass es eine künstliche Stimme ist.
  • Einfacher Standardtext: „Hinweis: Diese Audio-Spur wurde mit einer KI-Stimme erstellt.“

KI kann eine Lobby größer machen, das Wetter sonniger, den Pool glitzernder – oder Events erfinden, die nie stattfanden. Hier greift neben KI-Regeln vor allem ein Klassiker: Irreführung ist verboten (UWG/Verbraucherschutz).

Merksatz für Ihr Team:

Alles, was ein Gast aufgrund Ihrer Darstellung erwarten darf, muss er vor Ort auch erleben können. Wenn KI-Bilder reale Orte/Personen/Ereignisse glaubhaft simulieren, ist Kennzeichnung nicht nur klug, sondern essenziell.

4) „Symbolbilder“: Die Grauzone, die Sie aktiv managen sollten

KI-generierte Moodmotive (z. B. „glückliches Wanderpaar“ ohne eindeutige Ortsmerkmale) sind im Marketing üblich. Oft liegt die technische Kennzeichnung (z. B. Metadaten/Wasserzeichen-Standards) primär bei Tool-Anbietern.

Als Anwender zählen für Sie zwei Dinge:

Nicht täuschen:

Keine erfundene Aussicht, keine nicht vorhandene Ausstattung, keine suggerierten Landmarken oder Ortsbezüge.

Transparenz freiwillig nutzen:

Eine dezente Bildunterschrift wie „Symbolbild (KI-generiert)“ kann Vertrauen schaffen – besonders bei sensiblen Zielgruppen.

Best Practice

Legen Sie ein internes „KI-Motivblatt“ an (Quelle/Tool, Prompt, Datum, Einsatzkanäle, Freigabe).

5) Chatbots & digitale Concierges: Transparenz ist Pflicht

Ein KI-Chatbot darf unterstützen, beraten, Buchungsfragen beantworten – aber er darf nicht so tun, als wäre er ein Mensch.

Risikobeispiel:

„Maria vom Empfang“ mit Tippanimation und menschlicher Persona.

Bessere Lösung:

„Digitaler Assistent“ + klarer Hinweis beim Start, z. B.: „Ich bin ein automatisierter Assistent und helfe Ihnen rund um die Uhr.“ „Für komplexe Anliegen verbinde ich Sie gern mit unserem Team.“

Das ist nicht nur rechtlich sauber – es verbessert häufig auch die User Experience, weil Erwartungen klar sind.

6) Ihre Checkliste bis 2. August 2026

Sie sind (Stand Februar 2026) in der perfekten Phase, um ohne Hektik aufzuräumen:

1
KI-Inventur:

Welche Tools nutzen Team, Filialen, Agenturen? (Text, Bild, Video, Voice, Chat)

2
Website-Check:

Ist der Chatbot klar als Bot erkennbar? Gibt es Eskalation zum Team?

3
Content-Regeln definieren:

Wann kennzeichnen Sie freiwillig (z. B. „Symbolbild (KI-generiert)“)?

4
Deepfake-Risiken eliminieren:

Keine erfundenen Events, keine „schöner als echt“-Darstellungen

5
Audio/Video standardisieren:

Overlays, Intro-Sätze, Caption-Vorlagen Agenturen briefen: Schriftlich festhalten, dass KI-Vorgaben eingehalten werden (inkl. Liefer- und Dokumentationspflichten)

6
Freigabeprozess dokumentieren:

Wer prüft, wer gibt frei, wo wird archiviert?

Fazit:

Vertrauen ist die Währung im Tourismus – machen Sie Transparenz zu Ihrem Qualitätsmerkmal.

Der EU AI Act ist kein Kreativitäts-Killer. Er ist ein klares Signal: Innovation ja – Täuschung nein. Gerade im Tourismus verkaufen Sie Vorfreude, Emotionen und Erwartungen. Wer offen kommuniziert, stärkt die Marke.

Wenn Sie Ihre KI-Nutzung jetzt strukturiert aufsetzen, profitieren Sie doppelt: rechtssicherer Content und mehr Vertrauen bei Gästen.

Sie möchten Ihre KI-Policy, Kennzeichnungs-Standards oder einen schnellen Audit Ihrer Website und Kampagnen umsetzen? Unser Team von creazwo unterstützt Sie dabei – schreiben Sie uns oder rufen Sie direkt an: 0541 40464‑0. Wir helfen Ihnen, KI kreativ einzusetzen, ohne rechtliche Stolperfallen!

Hinweis

Dieser Beitrag dient der Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Informationen wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen aber keine individuelle rechtliche Prüfung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Datenschutz- bzw. Wettbewerbsrecht.

Markus Michels ist Geschäftsführer von creazwo und Experte für Online-Marketing und KI-Strategien in der Tourismus- und Hospitality-Branche.

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