„Die EU verschiebt den AI Act.” Diese Schlagzeile haben Sie in den letzten Wochen vermutlich mehrfach gelesen – in Medien, Newslettern oder auf LinkedIn. Sie ist richtig, aber auch gefährlich unvollständig.
Denn die Pflicht, die Hotels, Restaurants und Destinationen am ehesten betrifft, wurde gerade nicht verschoben: Die KI-Kennzeichnungspflicht gilt unverändert ab dem 2. August 2026.
In diesem Blogbeitrag sortieren wir, was der sogenannte “Digital Omnibus” der EU tatsächlich geändert hat, was gleich bleibt und was Sie als Gastgeber oder DMO unbedingt erledigen sollten.
Was ist der Digital Omnibus und was wurde wirklich verschoben?
Der Digital Omnibus ist ein Änderungspaket der EU-Kommission, das den AI Act vereinfachen und praxistauglicher machen soll.
Verschoben wurden die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme – etwa KI für:
vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027 (für in regulierte Produkte eingebettete Hochrisiko-KI gilt der 2. August 2028).
Was NICHT verschoben wurde: die Kennzeichnungspflicht aus Artikel 50
Die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten aus Artikel 50 des AI Act wurden vom Digital Omnibus ausdrücklich ausgenommen. Sie gelten wie geplant ab dem 2. August 2026 und zwar unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen irgendetwas mit Hochrisiko-KI zu tun hat.
Konkret betroffen ist praktisch jeder Betrieb, der:
Gäste müssen erkennen können, dass sie mit einer KI kommunizieren
Hier zählen Avatare, synthetische Stimmen realer Personen, „verbesserte” Fotos realer Orte -> eine Kennzeichnung ist Pflicht
hier gelten abgestufte Regeln, teils Pflicht, teils dringende Empfehlung
Und das ist kein zahnloser Papiertiger: Zeitgleich mit den Pflichten greift am 2. August 2026 nämlich auch die Sanktionsbefugnis mit Bußgeldern. In Deutschland soll die Bundesnetzagentur die Einhaltung überwachen.
Was im Detail für Texte, Bilder, Avatare, KI-Stimmen und Chatbots gilt (inklusive Formulierungsvorlagen und einer Checkliste bis zum Stichtag) haben wir in unserem ausführlichen Leitfaden zusammengestellt, den wir im Juli 2026 auf den aktuellen Stand gebracht haben: KI-Kennzeichnungspflicht 2026: Was Hoteliers und DMOs jetzt wissen müssen.
Warum das Missverständnis so verbreitet ist
Wenn ein Gesetzespaket teilweise entschärft wird, dominiert diese Teilnachricht die Wahrnehmung des gesamten Vorhabens. Aus „Hochrisiko-Fristen verschoben” wurde in vielen Köpfen „der AI Act hat noch Zeit”. Dazu kommt ein zweiter Reflex: Viele Betriebe ordnen sich völlig korrekt als „kein Hochrisiko-Fall” ein und schließen daraus, der AI Act betreffe sie gar nicht.
Das ist ein Fehler. Artikel 50 gilt unabhängig von der Risikoklasse. Ein einfacher Website-Chatbot ist regulatorisch völlig harmlos und trotzdem ab August 2026 kennzeichnungspflichtig.
Was Sie jetzt konkret tun sollten
Die gute Nachricht: Für die allermeisten Betriebe im Tourismus und der Hotellerie ist die Umsetzung überschaubar, wenn man sie jetzt zügig angeht.
In Kurzform:
Gibt er sich klar als KI zu erkennen? Ein Satz im Startdialog genügt.
Wo nutzen Team und Agenturen KI für Bilder, Videos, Stimmen?
Keine erfundenen Events, keine „schöner als echt”-Darstellungen realer Orte.
Die vollständige Checkliste mit allen Formulierungsvorlagen finden Sie hier: Aktualisierter Leitfaden zur KI-Kennzeichnungspflicht
Sie möchten vor dem Stichtag einen schnellen Check Ihrer Website, Ihres Chatbots und Ihrer Kampagnen? Unser Team von creazwo unterstützt Sie dabei – kontaktieren Sie uns oder rufen Sie direkt an: 0541 40464‑0.
Dieser Beitrag dient der Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Informationen wurden sorgfältig recherchiert (Stand: Juli 2026), ersetzen aber keine individuelle rechtliche Prüfung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für IT Recht bzw. gewerblichen Rechtsschutz