KI-generierte Inhalte und das Urheberrecht: Was Sie wissen müssen

In KI-Vorträgen und Workshops gibt es eigentlich immer eine Teilnehmerin oder Teilnehmer mit der gleichen wichtige Frage: Wem gehört eigentlich das, was KI produziert? Besonders in der Hotellerie, Gastronomie und Tourismusbranche, wo Content eine große Rolle spielt, sind rechtliche Klarheit und die korrekte Handhabung von KI-generierten Inhalten entscheidend. Es lohnt sich, die aktuelle Rechtslage in Deutschland zu betrachten. Dazu einige praxisnahe Empfehlungen, wie Sie rechtliche Risiken minimieren und Ihre eigenen kreativen Leistungen absichern können.

Was sagt das Urheberrecht?

In Deutschland schützt das Urheberrecht ausschließlich Werke, die von Menschen geschaffen wurden. Künstlich generierte Texte, Bilder oder Musik, die ohne nennenswerten menschlichen Input entstanden sind, fallen grundsätzlich nicht unter den Urheberrechtsschutz. Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) sieht nur Schutz für „persönliche geistige Schöpfungen“ vor, was eine menschliche Urheberschaft voraussetzt. Dies bedeutet, dass KI-generierte Inhalte nach aktueller Rechtslage als gemeinfrei gelten.

Menschliche Bearbeitung: Der Schlüssel zur Urheberschaft

Doch was, wenn Sie ein KI-generiertes Werk als Grundlage für Ihre kreative Arbeit nutzen und dieses verändern? Hier kommt die sogenannte „Schöpfungshöhe“ ins Spiel: Nur wenn die Bearbeitung eines KI-Outputs durch den Menschen substanziell genug ist, kann ein neues urheberrechtlich geschütztes Werk entstehen. Das bedeutet, dass einfache Veränderungen, wie das Umformulieren eines Textes oder das Anpassen von Farben in einem Bild, nicht ausreichen, um Urheberrechte zu begründen. Je stärker jedoch Ihre eigene kreative Leistung sichtbar wird, desto eher können Sie die Urheberschaft beanspruchen.

Haftung und Risiken bei der Nutzung von KI-Inhalten

Selbst wenn KI-generierte Inhalte nicht urheberrechtlich geschützt sind, birgt ihre Nutzung einige Risiken. Beispielsweise kann es sein, dass ein KI-generiertes Bild z.B. durch das Hochladen von Dateien als Strukturvorlage große Ähnlichkeiten mit einem urheberrechtlich geschützten Werk aufweist. In solchen Fällen drohen Abmahnungen oder Schadenersatzforderungen. Besonders heikel wird es, wenn die KI Bilder durch die Verwendung von Bildreferenzen in den Tools realer Personen erstellt, ohne dass deren Einwilligung vorliegt – hier greift das Persönlichkeitsrecht.

Ein weiteres Risiko besteht darin, dass die Nutzungsbedingungen der KI-Anbieter Einschränkungen vorsehen können. Es ist wichtig, die entsprechenden Lizenzbedingungen genau zu prüfen, bevor Sie KI-generierte Inhalte für kommerzielle Zwecke verwenden. Achten Sie insbesondere auf Klauseln, die die Weiterverwendung einschränken oder den Anbieter von Haftungsansprüchen freistellen. Manche Anbieter wiederum wie z.B. Adobe Firefly übernehmen auf Wunsch sogar die Haftung für mit dem KI-Tool generierte Bilder.

Empfehlungen für den sicheren Umgang mit KI-Inhalten

Damit Sie sich auf der sicheren Seite bewegen, gibt es einige Maßnahmen, die Sie als Hotelier, Gastronom oder Touristiker beachten sollten:

  1. Dokumentieren Sie Ihre Änderungen: Wenn Sie KI-generierte Inhalte als Grundlage nutzen, sollten Sie alle Schritte Ihrer Bearbeitung sorgfältig dokumentieren. Dies kann als Beweis dienen, dass Ihre Arbeit eine eigene Schöpfung darstellt.
  2. Nutzen Sie KI als Inspirationsquelle: Verwenden Sie KI-Inhalte nicht als Endprodukt, sondern als Inspiration. Lassen Sie Ihre Kreativität einfließen und stellen Sie sicher, dass der finale Content von Ihnen selbst stammt.
  3. Achten Sie auf Nutzungsbedingungen: Lesen Sie die Lizenzbedingungen der genutzten KI-Tools aufmerksam durch. Manche Anbieter behalten sich Rechte an den von der KI generierten Inhalten vor oder schränken deren kommerzielle Nutzung ein.
  4. Rechtliche Beratung einholen: Wenn Unsicherheiten bestehen, zögern Sie nicht, rechtlichen Rat einzuholen. Besonders bei der Verwendung von KI-generierten Bildern oder Texten auf Webseiten oder Social Media können sich komplexe Fragen ergeben, die rechtlich abgesichert werden sollten.

Vorsicht und Kreativität sind gefragt

KI bietet unglaublich spannende Möglichkeiten, gerade im kreativen Bereich der Bild- und Videogenerierung, doch sie bringt auch rechtliche Unsicherheiten mit sich. Während KI-generierte Inhalte in Deutschland derzeit nicht urheberrechtlich geschützt sind, können Bearbeitungen durch den Menschen neue urheberrechtlich geschützte Werke schaffen. Gleichzeitig sollten Sie jedoch das Risiko von Urheberrechtsverletzungen und die Nutzungsbedingungen der KI-Anbieter im Blick behalten. Indem Sie KI als Inspirationsquelle nutzen und eigene kreative Leistungen hervorheben, sind Sie auf dem besten Weg, innovative und rechtssichere Inhalte zu erstellen.

 

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie Sie KI-Tools sinnvoll in Ihrem Betrieb oder Ihrer Organisation einsetzen können – schreiben Sie uns oder rufen Sie direkt an: 0541 40464‑0.